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       T S C H A U N E R    I T - C O N S U L T I N G         

Thilo Tschauner [Inhaber / Senior-IT-Consultant]

Dienstleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Support

Manchmal ist die schnelle Hilfe nur einen Klick entfernt...

Sie haben ein konkretes, akutes Problem und benötigen schnell und unkomplizierte Unterstützung bei der Lösung? Laden Sie sich bitte unsere Fernwartungs-Software herunter und setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir analysieren Ihr Problem und finden schnellstmöglich eine Lösung. Beachten Sie bitte die Hinweise bzgl. der Europäischen Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor der Nutzung der Fernwartung (Software). Durch Download, Einsatz und Verwendung der Fernwartung stimmen Sie den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu und Ihr Einwilligung wird hierdurch vorausgesetzt. 

© Thilo Tschauner IT-Consulting / S&N-Administration 2011

Für den Download unseres aktuellen Remotesupport-Tools für Windows klicken Sie bitte hier oder auf das Bild.

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Download-Links per E-Mail anzufordern.

 

Hinweis zur DSGVO konformen Nutzung der Fernwartung (rechtswirksam ab dem 25.05.2018):

Derzeit herrscht bzgl. der Rechtslage hinsichtlich des Einsatzes der Fernwartung und der damit verbundenen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Auftragnehmer / Auftraggeber) Verunsicherung, bis zur vollständigen Klarstellung durch die Instanzen schließt sich TSCHAUNER IT-Consulting der folgenden Rechtsmeinung an:

Als Rechtsgrundlage für die Wartung oder Prüfung von Soft- oder Hardwaresystemen könnte Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO in Betracht kommen. Danach ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und keine Interessen und Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen.

Bei der Wartung und Prüfung von Soft- oder Hardwaresystemen handelt es sich nicht um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese Hilfstätigkeit bzw. technische Unterstützung betrifft im Kern nicht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Vielmehr ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten von den Parteien gar nicht gewollt. Daher kann auch nicht von einer Datenverarbeitung nach Weisungen gesprochen werden. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen wird genüge getan, wenn mit den Wartungs- und Prüfungsdienstleistern ordentliche Dienstleistungsverträge abgeschlossen werden. Im Dienstleistungsvertrag muss insbesondere die Art und der Umfang von Wartungsarbeiten geregelt werden, einschließlich der jeweiligen Auslöser von Wartungsaktivitäten, der Informationswege zur Bestellung, der Durchführung und Abrechnung der Wartung sowie der Protokollierung der Wartungsaktivitäten. Wichtig ist zudem, dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wird, die sich auf alle Arten der Daten bezieht. Hält sich der Dienstleister nicht an die vertraglichen Vorgaben, haftet er für seine unrechtmäßige Handlung wie ein Verantwortlicher.

Im übrigen sind die bereits bestehenden und größtenteils über die Anforderungen der DSGVO hinausgehenden Dienstleistungsverträge und Geheimhaltungserklärungen (NDAs), die zwischen TSCHAUNER IT-Consulting und insbesondere den Geschäftskunden bestehen weiterhin hiervon unberührt und gültig und werden bis zum        25.05.2018 (Stichtag) durch die entsprechenden Verträge über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Datenschutz-Grundverordnung (kurz: AV-Vertrag oder AVV) rechtskonform ergänzt.
 

Mit dem Einsatz der Fernwartung stimmen Sie diesen Bedingungen zu, TSCHAUNER IT-Consulting wird sich strikt an die Regelungen der bestehenden Dienstleistungsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen und der hier auf der Website veröffentlichen allgemeinen Geheimhaltungserklärung halten und verbindlich binden.

Im übrigen gelten für die Benutzung der Fernwartung sämtliche Regelungen der DSGVO, zu deren Einhaltung sich beide Vertragsparteien durch die Nutzung verpflichten.

 

Für  ältere Betriebssysteme steht die Fernwartung Tschauner-ITC V2 zur Verfügung. Da insbesondere diese ältere Version der Software nicht digital signiert ist, wird diese ggf. von Ihrem Browser oder Ihrer Antiviren Software fälschlicherweise als schadhaft eingestuft, so dass wir den direkten Download hier nicht bereitstellen können. Klicken Sie bitte auf den Link Fernwartung Tschauner-ITC , damit wir Ihnen eine E-Mail mit dem Download-Links zukommen lassen können. Sollten Ihre Antiviren Software oder Ihr verwendeter Browser beim Download Warnungen ausgeben, können Sie diese ignorieren und den Download fortsetzen, es geht keine Gefahr von der Fernwartung aus, dennoch geschieht jegliche Verwendung auf eigene Gefahr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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